VEREINSORDNUNG/VERANSTALTUNGSORDNUNG
VERANSTALTUNGEN BUTTERFLY COMPANY
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Jede Tanzveranstaltung der Butterfly Company wird ordnungsgemäß bei der zuständigen Behörde angemeldet. Brandschutzordnung und Veranstaltungsgesetz finden in der jeweiligen Ordnung der Veranstaltungsstätte ihre Anwendung.
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Fluchtwege freihalten.
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Eine Teilnahme ohne Eintrittskarte ist nicht möglich, die Einhaltung der Teilnehmerzahl ist vom Verein zu kontrollieren.
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Die Damen und Herren beim Saaleinlass, sowie die Mitarbeiter/Innen vor und hinter der Bühne sind verpflichtet für die ordnungsgemäße Einhaltung der Veranstaltungsregeln/Vereinsordnung zu sorgen. Bei Nichteinhaltung durch Veranstaltungsteilnehmer ist dies umgehend dem Vorstand zu melden und weitere Schritte werden eingeleitet.
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Speisen und Getränke in den Veranstaltungsräumen sind grundsätzlich nicht gestattet.
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Nach dem Ende der Veranstaltung sind die Räume ehestmöglich zu verlassen.
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Der Brandschutzbeauftragte ist befugt sich jederzeit von der Einhaltung der Brandschutzmaßnahmen zu überzeugen.
VEREINSORDNUNG BUTTERFLY COMPANY
§ Durch die Anmeldung zu einem unserer Kurse und die Einzahlung des Kursbeitrages erklären Sie sich mit der Vereinsordnung und Coronaprävention einverstanden.
§ Wir bitten um Verständnis, dass die Tanzkurse erst ab einer Teilnehmerzahl von 10 Kindern stattfinden können.
§ Die Kurse werden einmal pro Woche an Schultagen abgehalten.
Es finden 11 Kurseinheiten pro Semester statt. Von dem/der KursteilnehmerIn versäumte Kurseinheiten können nicht nachgeholt werden. In den Schulferien, den jeweiligen autonomen Tagen und an gesetzlichen Feiertagen finden keine Tanzkurse statt.
§ Ohne Einzahlung des Kursbeitrages ist eine Teilnahme an den Kursen (ausgenommen 1. Stunde = Schnupperstunde) nicht möglich. Der Kursbeitrag ist bis zum jeweils genannten Einzahlungstermin zu begleichen, andernfalls wird der Kursplatz vergeben. Eine Einzahlung ist in bar oder per Überweisung möglich. Ein verspäteter Kurseintritt erhebt keinen Anspruch auf Reduzierung des Kursbeitrages.
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§ Störendes Verhalten im Unterricht: kommt es wiederholt zu störendem Verhalten im Unterricht wird zunächst das Gespräch mit den Eltern gesucht. Führt dies zu keiner Einigung, kann der Ausschluss aus dem Kurs folgen. In diesem Fall wird der Kursbeitrag abzüglich der bis dahin konsumierten Einheiten und eines Verwaltungsaufwandes aliquot erstattet.
§ Der Kursbeitrag kann grundsätzlich nicht rückerstattet werden. Ausnahme: Krankheit mit krankheitsbedingter Versäumnis von mehr als 50% der Kursstunden. Der Kursbeitrag wird in diesem Fall aliquot, ab dem Tag der schriftlichen Abmeldung abzüglich eines Verwaltungsaufwandes von 10% des Kursbeitrages und der bis dahin konsumierten Kurseinheiten zurückerstattet. Der Kursbeitrag für Workshops oder Ferienwochen kann in keinem Fall rückerstattet werden.
§ Durch den Wechsel des Kursleiters bzw. der Kursleiterin entsteht kein Anspruch auf Rückzahlung.
§ Wird einer unserer Kurse unvorhergesehen (z.B Naturkatastrophen, Seuchen, Corona oder Anderes) abgesagt, wird die Kursgebühr bzw. der aliquote Teil zum Ende eines Schuljahres rückerstattet. Dies tritt nur in Kraft, wenn die Kursstunden nicht bis zum aktuellen Schuljahr abgehalten werden können. Die Berechnung der Rückzahlung setzt sich zusammen aus dem Beitrag pro Tanzstunde und einem administrativen Beitrag. Rückerstattet wird NUR der aliquote Anteil an nicht gehaltenen Tanzstunden. NICHT der administrative Anteil. Nach geltendem Recht ist der Sportverein jedoch NICHT zu einer Rückzahlung aufgrund der Covid- Situation verpflichtet. Es kommt die Gutscheinlösung zur Anwendung. Siehe: Kunst-, Kultur- und Sportsicherungsgesetz,BGBl. I Nr. 40/2020).
§ Gelernte Choreographien oder Teile davon dürfen nicht öffentlich vorgeführt, weiter unterrichtet, etc. werden!
§ Fotomaterial von Tanzstunden und Aufführungen darf für vereinsinterne Zwecke (Gestaltung des Tanzstudios, Einladungen, Homepage, Flyer, etc.) verwendet werden.
§ Seitens des Veranstalters wird keine Haftung für etwaige Verletzungen übernommen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass KursteilnehmerInnen nur während der von Ihnen gebuchten Kurszeit beaufsichtigt werden.
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